⛔ Google Analytics in Deutschland verboten! ⛔

⛔ Google Analytics in Deutschland verboten! ⛔

Fast unbemerkt haben die Aufsichtsbehörden kurz vor Weihnachten eine Bombe unter den Tannenbaum deutscher Website-Betreiber gelegt:

Die neue DSK Orientierungshilfe für Telemedienanbieter

Das Wichtigste in Kurzform:

  • Sämtlichen Website-Tools aus USA fehlt die Rechtsgrundlage - insbesondere dem beliebten Google Analytics. Auch Einwilligungen über Consent-Banner sind rechtlich unwirksam. Standardvertragsklauseln greifen nicht, da zusätzliche Garantien über Verschlüsselung technisch nicht möglich sind. Eine Datenspeicherung in der EU ist ebenso kein Ausweg für US-Anbieter.
  • Consent-Banner müssen "Ablehnen"-Button auf oberster Ebene haben. Dieser muss optisch gleichwertig zum "Zustimmen"-Button sein. Zusätzlich ist eine Übersicht aller einwilligungsbedürftigen Verarbeitungsvorgäng auf oberster Ebene notwendig. Ein Erschweren der Ablehnung (z.B. über "Konfigurieren") ist illegal.
  • Bei der Beurteilung, ob Cookies oder ähnliche Technologien "erforderlich" im Sinne des TTDSG sind, kommt es ausschließlich auf die Sicht des Nutzers an. Nur Cookies, die für die vom Nutzer ausdrücklich gewünschte Leistung technisch notwendig sind, benötigen keine Einwilligung. Cookies aus A/B-Testing, Tracking, Profilbildung und Targeting sind für Nutzer nicht erforderlich - und dürfen nur nach rechtlich wirksamer Einwilligung verwendet werden.
  • Tracking und andere Website-Dienste sind ohne Einwilligung unter "Berechtigtem Interesse" möglich. Jedoch ist dem Berechtigten Interesse (Art. 6.1 f DSGVO) ein sehr enger Rahmen gesetzt: Rechtsgültiger Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, keine eigenen Zwecke des Verarbeiters, Datenverarbeitung durch EU Unternehmen in der EU, die Verwendung von Cookies o.ä. Technologien ist ausgeschlossen.

Ein Super-GAU fürs Marketing.... Was für Endkunden ganz gut ist, bringt eine gesamte Branche ins Stolpern.

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Christian Bennefeld

Critical AI & Privacy Expert, TV Commentator for ZDF, 3Sat, NDR and RTL, Keynote Speaker

2y

Als Ergänzung zu meinem Artikel hier ein erstes behördliches Urteil aus Österreich, das im Einklang mit den deutschen Aufsichtsbehörden steht und das GA eindeutig verbietet: https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/document-dsb.pdf Und die Niederländer ziehen wohl auch in Kürze nach: https://www.heise.de/news/Google-Analytics-vielleicht-bald-verboten-warnt-niederlaendisches-Amt-6326895.html Wer eine andere Rechtsauffassung hat, der möge bitte hier die Rechtsgrundlage teilen, auf deren Basis der GA Einsatz derzeit noch gerechtfertigt werden kann.

Michael J.

Perspektivenwechsel

2y

Ich kann der OH kein explizites Verbot, z.B. von GA entnehmen! Sollte es gelingen die Anforderungen an Drittstaattransfers in Einklang mit den Grundsätzen der Verarbeitung und den Anforderungen an eine Einwilligung zu bringen, so wäre auch der Einsatz von GA möglich.

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🔥Martin P.

Co-CEO @ 𝗘𝘃𝗮𝗹𝗮𝗻𝗰𝗵𝗲 | Marketing Automation | Lead Management | E-Mail Marketing | Experience Sales Automation | Revenue Architect | Athlet des Lebens | Greator Speaker | Ninjutsu Black Belt | 👨👩👧👧 mit 🐶

2y

Wenn es für GA gilt, betrifft es so gut wie alle US-Tools, die Daten personenbezogen verarbeiten und diese nicht entsprechend bis auf Feldebene verschlüsseln unabhängig davon ob sie als US Unternehmen die Daten in der EU hosten. Was GA auch macht. Ich spreche das bewußt an, weil im MarTech und SalesTech Umfeld viele Unternehmen dbzgl. von den Anbietern nicht vollumfänglich informiert werden. Viele argumentieren damit dass es „sie“ nicht treffen wird und sie daher das Risiko bewusst eingehen.

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